Marco Maaß PflegeHilfePlus Franken - Mentoring für Angehörige - Kreissymbol im HintergrundMarco Maaß PflegeHilfePlus Franken - Mentoring für Angehörige - Kreissymbol im Hintergrund

Vermittlung von Betreuungskräften

Marco Maaß PflegeHilfePlus Franken
Marco Maaß PflegeHilfePlus Franken - Persönliche Beratung & Information
  • Unverbindliches, telefonisches Erstgespräch – direkt und persönlich
  • Klare und transparente Erläuterung aller Leistungen und Kosten
  • Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen der Krankenkassen
  • Gemeinsame Bestandsaufnahme der Pflegesituation mit individuellen Lösungsvorschlägen
Marco Maaß PflegeHilfePlus Franken
Marco Maaß PflegeHilfePlus Franken - Organisation & Planung
  • Feste, kalkulierbare Preise – inklusive aller Nebenkosten
  • Verständliche und faire Vertragsgestaltung – praxisnah und kundenorientiert
  • Zeitnaher persönlicher Termin vor Ort
Marco Maaß PflegeHilfePlus Franken
Marco Maaß PflegeHilfePlus Franken - Betreuung & Vermittlung
  • Zusammenarbeit mit erfahrenen, legalen Partnern im EU-Ausland
  • Nachhaltiges und strukturiertes Personalmanagement
  • Rechtssicherheit durch sozial- und rentenversicherte Betreuungskräfte (z. B. A1-Bescheinigung)
  • Persönlich organisierter Personalwechsel
  • An- und Abreise direkt von Haustür zu Haustür
Marco Maaß PflegeHilfePlus Franken
Marco Maaß PflegeHilfePlus Franken - Begleitung & Service
  • Faire und wettbewerbsfähige Preisgestaltung, faire Bezahlung der Betreuungskräfte
  • Laufende Begleitung mit konkreten Tipps zur Versorgungsverbesserung
  • Persönliche Besuche während der gesamten Vertragslaufzeit
Symbol
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Das Gespräch kann in meinem
Büro oder bei Ihnen zu Hause stattfinden.
So, wie es für Sie am besten passt.

Marco Maaß PflegeHilfePlus Franken - Zuverlässig. Klar, Für Sie da. Vor Ort in Franken.
  • Einkaufen
  • Kochen
  • Waschen
  • Reinigen
Marco Maaß PflegeHilfePlus Franken - Hauswirtschaft, Grundpflege, Aktivierende Pflege, Betreuung und Begleitung
  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität
  • Vorbeugung
  • Spazieren gehen
  • Begleitung zum Arzt
  • Freizeitaktivitäten
  • Ausflüge
  • Fördern
  • Anleiten Animieren
  • Hilfe zur Selbsthilfe

Als regionaler Partner von PflegeHilfePlus bin ich nicht nur Vermittler, sondern ein verlässlicher Wegbegleiter – vom ersten Gespräch bis weit über die Anreise der Betreuungskraft hinaus.

Ich stehe Ihnen in allen Phasen der Betreuung zur Seite, höre Ihnen zu, beantworte Ihre Fragen und finde gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen – stets mit dem Ziel, eine Betreuungssituation zu schaffen, die sowohl menschlich als auch organisatorisch passt.

Denn wenn die Betreuung gelingt und sich alle Beteiligten gut aufgehoben fühlen, dann hat meine Arbeit ihren Sinn und ihr Ziel erreicht.

Ablauf - in 4 Schritten

Marco Maaß PflegeHilfePlus Franken - Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung

1. Schritt

Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung

per Telefon oder E-Mail, zeitnah. Kontaktformular.

Marco Maaß PflegeHilfePlus Franken - Erfassung Pflegesituation, Erstellung Angebot

2. Schritt

Erfassung Pflegesituation, Erstellung Angebot

mittels Fragebogen, persönlichem Gespräch und Zielvorgaben

Marco Maaß PflegeHilfePlus Franken - Personalvorschlag und Personalauswahl

3. Schritt

Personalvorschlag und Personalauswahl

Vorstellung Personalprofil, ggf. Telefonat mit potentieller Betreuungskraft

Marco Maaß PflegeHilfePlus Franken - Anreise der Betreuungskraft

4. Schritt

Anreise der Betreuungskraft

Ankunft direkt vor der Haustüre. Organisation durch uns.
Anreise innerhalb 5-8 Tagen ab Kontaktaufnahme möglich.

Marco Maaß PflegeHilfePlus Franken - Ablauf in 4 Schritten

Ablauf in 4 Schritten

Marco Maaß PflegeHilfePlus Franken - Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung
Marco Maaß PflegeHilfePlus Franken - Erfassung Pflegesituation, Erstellung Angebot
Marco Maaß PflegeHilfePlus Franken - Personalvorschlag und Personalauswahl
Marco Maaß PflegeHilfePlus Franken - Anreise der Betreuungskraft
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ÜBERBLICK ÜBER DIE LEISTUNGEN DER PFLEGEKASSE AB 01.07.2025

LEISTUNGEN

PG 1

PG 2

PG 3

PG 4

PG 5

BEMERKUNG

Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen
nach § 37 SGB XI

kein Anspruch

347 €

599 €

800 €

990 €

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die Zuhause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten oder einer Rund-um-Betreuung gepflegt werden.

Pflegesachleistungen
nach § 36 SGB XI

kein Anspruch, jedoch Einsatz des
Entlastungsbetrags
von 131 € möglich

796 €

1497 €

1859 €

2299 €

Bis zu maximal 40 % des Sachleistungbetrags können für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag eingesetzt werden. Vorrangig sind die Rechnungen des Pflegedienstes zu begleichen. Bleibt ein Restbetrag, so kann dieser bis zum Höchstsatz auf anerkannte Unterstützungsleistungen umgewidmet werden.

Vollstationäre Pflege
nach § 43 SGB XI

131 €

805 €

1319 €

1855 €

2096 €

Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen (auch teilstationär) haben individuellen Rechtsanspruch auf Maßnahmen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung (§ 43 b SGB XI).

Entlastungsbetrag
nach § 45 b SGB XI

131 €

131 €

131 €

131 €

131 €

Die Leistungen können eingesetzt werden für:
• Tages- und Nachtpflege
• Kurzzeitpflege
• nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45 a SGB XI)
• Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes (§ 36 SGB XI)
Hinweis: Nur bei Pflegegrad 1 für körperbezogene Pflegemaßnahme einsetzbar

Kurzzeitpflege
nach § 42 SGB XI

kein Anspruch, jedoch Einsatz des
von 131 € möglich

1854 €

1854 €

1854 €

1854 €

Der Leistungsbetrag kann um bis zu 1685 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf bis zu 3539 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird vom Betrag für eine Verhinderungspflege abgezogen.

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege entsteht sofort mit der Gewährung des Pflegegrades 2 oder höher.

Verhinderungspflege
nach § 39 SGB XI

kein Anspruch

1685 €

1685 €

1685 €

1685 €

Der Leistungsbetrag kann um bis zu 1854 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf bis zu 3539 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird vom Betrag für eine Kurzzeitpflege abgezogen.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege entsteht sofort mit der Gewährung des Pflegegrades 2 oder höher.

Tages- und Nachtpfege
nach § 41 SGB XI

kein Anspruch,
jedoch Einsatz des
Entlastungsbetrags
von 131 € möglich

721 €

1357 €

1685 €

2085 €

Diese Leistungen können neben Pflegegeld und/ oder Pflegesachleistungen in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Achtung: Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten WG leben, haben nur Anspruch der Leistungen der Tages- und Nachtpflege, wenn nachgewiesen ist, dass die Pflege in der ambulant betreuten Wohngruppe ohne teilstationäre Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann.

Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
nach § 38 a SGB XI

224 €

224 €

224 €

224 €

224 €

Zuschüsse für Maßnahmen
zur Verbesserung des
Wohnumfelds
nach § 40 SGB XI

4180 €

4180 €

4180 €

4180 €

4180 €

Der Zuschuss wird je nach Maßnahme gewährt. Ändert sich die Pflegesituation z.B. durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustands der pflegebedürftigen Person und werden weitere Maßnahmen notwendig, so gilt dies als eine neue Maßnahme.

Versorgung mit
Pflegehilfsmitteln
nach § 40 b SGB XI

42 €

42 €

42 €

42 €

42 €

Versicherten stehen 42 € pro Monat für Pflegeverbrauchsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel) zur Verfügung.

Pflegeberatung
nach § 7 a SGB XI

Anspruch

Anspruch

Anspruch

Anspruch

Anspruch

Dies ist eine individuelle Beratung durch einen anerkannten Pflegeberater. Die Pflegekassen müssen hierfür feste Ansprechpartner nennen.

Beratung in der eigenen Häuslichkeit
nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Anspruch 2-mal jährlich

halb-jährlich

halb-jährlich

viertel- jährlich Pflicht

viertel- jährlich Pflicht

Diese Beratungseinsätze dienen der Sicherung und Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger, die Pflegegeld beziehen und keine professionelle Pflege durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen.

Pflegeberatung zur Palliativversorgung

Anspruch

Anspruch

Anspruch

Anspruch

Anspruch

Versicherte haben gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung zu den Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung sowie zu den Möglichkeiten der persönlichen Vorsorge für die letzte Lebensphase (z. B. Patientenverfügung, Vollmachten).

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